Tourismusförderung für Betriebe

Förderung für kleine und mittelständische Tourismus-Betriebe

Ferienwohnung Altmühltal FörderungAuf Initiative des Tourismusverbandes können investitionswillige touristische Betriebe im Landkreis Kelheim jetzt mehr Geld vom Staat erhalten.

Die Neuerungen im Überlick:

  • Die Förderung für kleine Betriebe mit bis zu 49 Beschäftigen wurde von
    15 auf 20 % des Investionsvolumens erhöht.
  • Bisher wurden nur Modernisierungen von Bestehendem gefördert, in Zunkunft kann man auch für die Schaffung neuer Übernachtungskapazitäten Fördergelder beantragen.

Im Nachfolgenden finden Sie detaillierte Informationen zur verbesserten Tourismusförderung.

Falls Sie in Investitionen für Ihr Haus planen und unten genannte Voraussetzungen erfüllen, dann setzen Sie sich doch bitte mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne!


Wer und was kann wie gefördert werden?


Kleine Betriebe
 

  • Maximal 49 Beschäftige
  • Mindestens 51 % des Umsatzes werden im Tourismus erwirtschaftet
  • Anmeldung eines Gewerbes
  • Maßnahmen mit mindestens 30.000 Euro Investitionsvolumen, die bilanziert werden
  • Keine baurechtlichen Hindernisse
  • Vorliegen eines Finanzierungsplans
  • Vorliegen eines schlüssigen Konzepts bei der Schaffung neuer Übernachtungskapazitäten
  • Bindungsfrist: 5 Jahre

Bei Erfüllung oben genannter Voraussetzungen ist eine Antragstellung zur Förderung bis 20 % des Investitionsvolumens möglich.

Mittelständische Betriebe

  • 50 bis maximal 249 Beschäftigte
  • Mindestens 51 % des Umsatzes werden im Tourismus erwirtschaftet
  • Maßnahmen mit mindestens 30.000 Euro Investitionsvolumen, die bilanziert werden
  • Keine baurechtlichen Hindernisse
  • Vorliegen eines Finanzierungsplans
  • Vorliegen eines schlüssigen Konzepts bei der Schaffung neuer Übernachtungskapazitäten
  • Bindungsfrist: 5 Jahre

Bei Erfüllung oben genannter Voraussetzungen ist eine Antragstellung zur Förderung bis 10 % des Investitionsvolumens möglich.

Für Unternehmen, die die Kriterien der regionalen Tourismusförderung nicht erfüllen, stehen auch zinsverbilligte Darlehen der LfA Förderbank Bayern und der KfW Mittelstandsbank zur Verfügung.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Interessenten wird geraten, sich beraten zu lassen, v.a. im Hinblick auf die Erstellung eines schlüssigen Konzepts, das Voraussetzung für die Förderung bei der Schaffung neuer Übernachtungskapazitäten ist.

Anprechpartner sind:

Was muss ich bei der Antragsstellung beachten?

Der Antrag muss gestellt sein, bevor das Vorhaben startet, d.h. bevor die ersten Aufträge vergeben werden.

Wessen Antrag bewilligt wird, erhält die Fördersumme nicht im selben Jahr, sondern im Frühjahr des Folgejahres. Bei großen Investitionen erfolgt unter Umständen eine Aufteilung der Fördergeldauszahlung auf zwei Jahre.

Das Antragsformular der LfA Förderbank können Sie sich hier herunterladen (pdf-Dokument)

Das Beiblatt zum Förderantrag können Sie hier herunterladen (pdf-Dokument)

Eine Checkliste für Ihren Antrag können Sie hier herunterladen

Wie sind die Aussichten auf Förderung? 

Für die Tourismusförderung standen in Niederbayern in den letzten Jahren durchschnittlich 6 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Laut Herrn Maier, Vertreter der Regierung von Niederbayern, wird die Förderung auch tatsächlich ausgeschöpft. 

Weitere Informationen zur Tourismusförderung

Die Förderung kleiner und mittelständiger touristischer Betriebe sieht die Regierung von Niederbayern auch als Investition in Arbeitsplätze, die man nicht ins Ausland verlagern kann. Bereits jetzt gibt es in Niederbayern rund 30.000 Arbeitsplätze in der Tourismusbranche. Nicht in diese Zählung eingerechnet sind die zahlreichen anderen Wirtschaftszweige, die ebenfalls vom Tourismus profitieren, z.B. der Einzelhandel. Gerade kleinere touristische Betriebe können aber die notwendigen Investitionen gerade im Hinblick auf steigende Qualitätsansprüche der Gäste nicht mehr alleine schultern. Hier setzt die Tourismusförderung an.

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Antrag & Beratung

Das Antragsformular können Sie sich hier herunterladen.

Ansprechpartner im Hause ist Klaus Blümlhuber, Geschäftsführer Tourismusverband Landkreis Kelheim, Tel. 09441 207-330


 
   
© Tourismusverband im Landkreis Kelheim e.V.
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