Wer und was kann wie gefördert werden?
Kleine Betriebe
- Maximal 49 Beschäftige
- Mindestens 51 % des Umsatzes werden im Tourismus erwirtschaftet
- Maßnahmen mit mindestens 30.000 Euro Investitionsvolumen, die bilanziert werden
- Keine baurechtlichen Hindernisse
- Vorliegen eines Finanzierungsplans
- Vorliegen eines schlüssigen Konzepts bei Schaffung neuer Übernachtungskapazitäten
- Bei Erfüllung oben genannter Voraussetzungen ist eine Antragstellung zur Förderung von 20 % des Investitionsvolumens möglich.
Mittelständische Betriebe
- 50 bis maximal 249 Beschäftigte
- Mindestens 51 % des Umsatzes werden im Tourismus erwirtschaftet
- Maßnahmen mit mindestens 30.000 Euro Investitionsvolumen, die bilanziert werden
- Keine baurechtlichen Hindernisse
- Vorliegen eines Finanzierungsplans
- Vorliegen eines schlüssigen Konzepts bei Schaffung neuer Übernachtungskapazitäten
- Bei Erfüllung oben genannter Voraussetzungen ist eine Antragstellung zur Förderung bis 10 % des Investitionsvolumens möglich.
Wo kann ich mich beraten lassen?
Interessenten wird geraten, sich beraten zu lassen, v.a. im Hinblick auf die Erstellung eines schlüssigen Konzepts, das Voraussetzung für die Förderung bei der Schaffung neuer Übernachtungskapazitäten ist.
Anprechpartner sind:
Wo finde ich weitere Informationen und Anträge?
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